1933

Frauen wird das passive Wahlrecht abgesprochen

Unter den Nationalsozialisten wurde das gerade erst Erreichte wieder rückgängig gemacht! Adolf Hitlers berühmte Formulierung hierzu lautet: „Das Ziel der weiblichen Erziehung hat unverrückbar die kommende Mutter zu sein.“
Bereits ein Jahr nach ihrer Gründung legte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) fest, dass Frauen weder in die Parteiführung noch in deren leitenden Ausschuss aufgenommen werden konnten. Nach ihrem Machtantritt verabschiedete die NSDAP Gesetze, die Frauen aus den gehobenen Berufen verdrängten und Tätigkeiten als Hausfrau und Mutter belohnten. Zusätzlich wurden Anreize für das Aufgeben der Erwerbstätigkeit im Falle der Mutterschaft geschaffen. Und den Frauen wurde das passive Wahlrecht aberkannt. Sie durften zwar noch wählen, aber nicht mehr gewählt werden. Das Frauenbild dieser Zeit war beschränkt auf die Rolle als Mutter. Als Pendant zum Eisernen Kreuz für Soldaten wurden kinderreiche Mütter mit dem Ehrenkreuz der Deutschen Mutter als Dank für ihren Einsatz bei der Geburt und der Kinderaufzucht ausgezeichnet. Voraussetzung für die Verleihung war, dass die Mutter „deutschblütig und erbtüchtig“ war und die Kinder lebend geboren wurden.
Berufs- und Bildungschancen für Frauen wurden im Nationalsozialismus massiv eingeschränkt, Entscheidungen waren Männern vorbehalten. Hitlers Ideologie sah vor, dass die persönliche Freiheit hinter die Pflicht zur Erhaltung der Rasse zurücktritt. Konfessionelle und nicht konfessionelle Frauenverbände wurden verboten oder kamen durch Auflösung dem Verbot zuvor. Entsprechend den Jugendorganisationen gab es nur noch gleichgeschaltete Frauenorganisationen: das Deutsche Frauenwerk und die NS-Frauenschaft.
Außer dem passiven Wahlrecht verloren Frauen auch die Berechtigung zur Habilitation und die Erlaubnis, das Richteramt oder den Beruf der Rechtsanwältin auszuüben.
Doch wie auch schon während des Ersten Weltkriegs (1914–1918) wurde im Nationalsozialismus weibliche Erwerbsarbeit immer wichtiger, da die Männer Militärdienst leisteten und in den Arbeitsprozessen fehlten. So gilt auch für diese Phase, dass der kriegsbedingte Arbeitskräftemangel dazu führte, dass das Berufsverbot für Frauen eingeschränkt wurde.