1961
Elisabeth Schwarzhaupt – Die erste Bundesministerin
Als am 14. November 1961 Elisabeth Schwarzhaupt (1901–1986) als Bundesministerin für Gesundheitswesen berufen wurde, war es der Initiative von Helene Weber zu verdanken, dass Konrad Adenauer erstmals eine Frau ins Kabinett aufnahm und Elisabeth Schwarzhaupt an die Spitze des neu eingerichteten Ministeriums berief. Die CDU-Politikerin war damit die erste Frau an der Spitze eines Bundesministeriums in Deutschland und erreichte das höchste politische Amt, das eine Frau bis dahin in der Bundesrepublik Deutschland inne gehabt hat. Sie selbst betrachtete sich jedoch immer als ‚Alibifrau‘.
Elisabeth Schwarzhaupt studierte Jura, promovierte und arbeitete bis 1933 als Richterin. Durch den Nationalsozialismus konnte sie diese Tätigkeit nicht weiter ausüben. Sie setze sich früh mit der Frage auseinander, wie die Rolle der Frau aussehen könnte, um gleichzeitig eine Familie gründen und berufstätig sein zu können. So kam sie auch zur Politik. Sie wollte die zeitgenössische Frauenrolle, auf die häusliche Sphäre reduziert zu sein, nicht übernehmen. Als Juristin spezialisierte sie sich auf das Familienrecht und lernte dieses als ein Recht kennen, das Frauen weitgehend als unmündig behandelte.
1953 trat sie in die CDU ein und kandidierte bei der Wahl zum Zweiten Deutschen Bundestag. Wie auch in den folgenden drei Legislaturperioden zog sie in den Bundestag ein und wirkte an der Reform des Familienrechts mit. Sie setzte sich, auch gegen ihre eigene Partei, für die Streichung des sogenannten ‚Gehorsamsparagraphen‘, für die Verabschiedung des Gleichberechtigungsgesetzes und für die Reform des Scheidungsrechts ein.
Als erste Ministerin sah sie sich neben den eigentlichen Aufgaben mit zahlreichen Widerständen aus den Reihen ihrer Kabinettskollegen, der eigenen Fraktion und deren Frauengruppe konfrontiert. Neben dem Contergan-Skandal fallen in ihre Amtszeit die Forcierung der Ernährungsberatung sowie die Einführung der Polio-Schluckimpfung und der Krebsvorsorge bei Frauen als Pflichtleistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Doch Elisabeth Schwarzhaupt wurde in ihrem Ressort nicht wirklich heimisch und stellte es 1966 zur Verfügung, um als einfache Abgeordnete in den Bundestag zurückzukehren und sich wieder dem Familienrecht zu widmen. 1969 kandidierte sie nicht mehr für den Bundestag, engagierte sich aber unter anderem im Vorstand des Deutschen Frauenrates, des Evangelischen Frauenbundes, des Deutschen Akademikerinnenbundes und des Deutschen Juristinnenbundes. Bis zu ihrem Tod 1986 nahm Elisabeth Schwarzhaupt immer wieder Stellung zu aktuellen Entwicklungen im Familienrecht und zur Rolle der Frau in einer veränderten Gesellschaft und wollte möglichst viele Frauen politisch mobilisieren.