1977
Reform des Ehe- und Familienrechts
Obwohl der ‚Gehorsamsparagraph‘ ersatzlos gestrichen worden war, waren es immer noch die Frauen, die die Verantwortung für den Haushalt trugen. Zwar konnten sie erwerbstätig sein, aber nur, wenn dies mit ihren Pflichten als Hausfrau und Mutter zu vereinbaren war.
Die geplante Reform des Ehe- und Familienrechts war eine grundlegende Neuregelung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt. Grundlage waren die schon 1970 vorgelegten Empfehlungen einer Sachverständigenkommission. Durch die vorzeitige Auflösung des Bundestags 1972 wurde ein entsprechender erster Entwurf erst 1973 beraten. Die parlamentarische Beratung des Entwurfs zog sich bis 1976 hin, so dass das neue Gesetz erst im Juni 1976 verkündet wurde. Es trat am 1. Juli 1977 in Kraft. In seinem ersten Teil enthält es die Eherechtsreform, im zweiten die Reform des Scheidungsrechts und im dritten Teil wird das Scheidungsverfahren neu geordnet. Aber keines der fünf Bücher des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches wurde so grundlegend geändert wie das Buch mit der Überschrift ‚Familienrecht‘.
Bei seinen wichtigsten Bestimmungen, die die Ehe, die Ehescheidung und das Verhältnis zwischen Eltern und Kinder betreffen, ist fast nichts so geblieben wie es ursprünglich war.
Durch die Reform wurde die sogenannte Hausfrauenehe überwunden und durch das Partnerschaftsprinzip ersetzt. Jetzt gibt es für die Ehe keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr, diese ist den Eheleuten überlassen.
Im Fall einer Scheidung wurde das bisherige Verschuldensprinzip verworfen und durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Danach muss nach dem Scheitern einer Ehe ungeachtet des Verschuldens stets der wirtschaftlich stärkere Partner dem wirtschaftlich Schwächeren Unterhalt zahlen. Zusätzlich wurde der Versorgungsausgleich eingeführt, durch den bei einer Scheidung der Rentenanspruch geregelt wurde.
Weiterer Bestandteil des neuen Eherechts war das Namensrecht. Auch Männer konnten ab jetzt den Namen ihrer Ehefrau annehmen. Konnten sich die Eheleute allerdings nicht einigen, wurde automatisch der Name des Mannes zum Ehenamen.
Außerdem wurden die Familiengerichte eingeführt.